Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Geschäftskunden

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

 1. Geltungsbereicht

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Leistungen der Thomas Aregger GmbH mit Sitz in CH-5603 Staufen. Abweichungen hiervon sind nur gültig, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

2. Preise

Offerierte Preise können nur aufrechterhalten bleiben, wenn die der Offerte zugrundeliegenden Mengen bestellt werden. Preisänderungen behalten wir uns im Übrigen ausdrücklich vor. Die Preise verstehen sich grundsätzlich immer exklusive Mehrwertsteuer ab Werk bzw. Lager.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Nicht vereinbarte Skontoabzüge werden nachbelastet. Nach Ablauf von 30 Tagen können wir den Kunden durch Ansetzung einer letzten Zahlungsfrist in Verzug setzen und 5% Verzugszins sowie Ersatz der entstandenen Spesen verlangen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts bleiben vorbehalten.

4. Eigentums- und Liefervorbehalt

Sämtliche Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Wir behalten uns vor, versprochene Lieferungen zurückzubehalten, falls am Lieferdatum nicht alle fälligen Rechnungen bezahlt sind oder die finanzielle Situation des Käufers uns befürchten lässt, dass unsere Ansprüche aus künftigen Lieferungen gefährdet sein könnten.

5. Kosten für Verpackung- und Transport

Kosten für Verpackung- und Transport verrechnen wir grundsätzlich zum Selbstkostenpreis. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Risiko des Bestellers. Nutzen und Schaden gehen an den Käufer bei der Übernahme ab Werk über.

Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert von mehr als CHF 1250 liefern wir innerhalb der Schweiz franko, frei Trottoir oder Laderampe. Unter diesem Betrag verrechnen wir eine Transportpauschale von CHF 60 pro Palette. Bei Paketversand in der Schweiz wird eine Pauschale von CHF 20 für Porto und Verpackung berechnet.

Für Expressversand und die Lieferung von Ware von der Schweiz ins Ausland werden grundsätzlich die effektiv anfallenden Frachtkosten, LSVA, Zoll- und Verzollungs- sowie sonstige allenfalls erhobenen Gebühren weiter verechnet.

6. Nutzen und Gefahr

Reklamationen über fehlende oder Mangelhafte Waren sind sofort bei Empfang der Ware beim Spediteur anzubringen. Bei Selbstabholung gilt die Ware durch Unterschrift des Chauffeurs als anerkannt, und der Abholer trägt das Schadenrisiko. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware zu erheben.

7. Lieferfristen und Lieferpflicht

Wir bemühen uns selbstverständlich um die Einhaltung der angegebenen voraussichtlichen Lieferfrist, diese bleibt aber unverbindlich. Bei Verzögerungen oder Nichtlieferung infolge höherer Gewalt oder anderer durch uns nicht zu verantwortbaren Umstände lehnen wir jeden Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere die gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten usw.

Verlangt ein Kunde Teillieferungen, weil zum Zeitpunkt eines vereinbarten Liefertermins nicht alle Artikel verfügbar sind, so unterliegen grundsätzlich sämtliche einer Bestellung zugrundeliegende (Teil-)Lieferungen den in Ziff. 5 genannten Konditionen betreffend Kosten für Verpackung und Transport. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall sind vorbehalten.

8. Garantie

Wir gewähren auf unseren Produkten eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum. Die Garantie deckt alle Mängel, die bei gebrauchsüblicher Nutzung und Handhabung der Produkte auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Für andere Produkte aus unserem Sortiment bestehen die Garantieansprüche im Umfang der vom jeweiligen Hersteller oder Vertreiber gemachten Angaben.

9. Schutzrechte (Marken- und Musterschutz)

Sämtliche Marken, Zeichnungen und Muster (Designs) bleiben ausdrücklich unser Eigentum. Ihre Verwendung durch den Besteller bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Käufer, unter keinen Umständen die von uns hergestellten oder vertriebenen Produkte ganz oder teilweise nachzubauen bzw. durch Dritte nachbauen zu lassen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Vereinbarungen mit unseren Kunden unterstehen Schweizerischem Recht. Als Gerichtstand gilt CH-5600 Lenzburg vereinbart. 

CH-5603 Staufen, 21. Februar 2008, Thomas Aregger GmbH